1. Begriffsdefinitionen:
In diesen Bedingungen verstehen wir unter:
1.1. Käufer: Van Ballegooijen Foods B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 18119564, und/oder Koninklijke VIV Buisman B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 01047742, und/oder H.J. Wijsman & Zonen B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 18114765, und/oder D. van der Pol en Zonen B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 18119706.
1.2. Verkäufer: Jede juristische oder natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und der vom Käufer ein Auftrag für den Kauf und die Lieferung von Produkten erteilt wird.
1.3. Parteien: Verkäufer und Käufer zusammen.
1.4. Bedingungen: Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Van Ballegooijen Foods B.V., so wie in diesem Dokument enthalten und am 13. Januar 2017 bei der niederländischen Handelskammer hinterlegt.
1.5. Vertrag: Jedes von beiden Parteien unterzeichnete Dokument bezüglich des Kaufs und der Lieferung von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bestellscheine.
1.6. Produkt(e): Alle Produkte und/oder Dienstleistungen wie vom Käufer gekauft, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Dokumentationen und/oder Kennzeichnungen und des damit verbundenen Knowhows.
2. Anwendbarkeit
2.1. Für alle Bestellungen und alle Aufträge des Käufers an den Verkäufer bezüglich des Kaufs und der Lieferung von Produkten sowie für alle Verträge mit dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf und der Lieferung von Produkten gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
2.2. Der Anwendbarkeit jeglicher Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.3. Sollten sich Bestimmungen im Vertrag und in diesen Bedingungen widersprechen, sind die Bestimmungen im Vertrag maßgeblich. Dies ändert nichts daran, dass alle sonstigen Bestimmungen in diesen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.
2.4. Jegliche Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart und in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument schriftlich festgehalten wurde.
3. Abschluss eines Vertrags
3.1. Alle Kosten, die dem Verkäufer im Rahmen eines Angebots entstehen, gehen zu seinen Lasten.
3.2. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer spätestens fünf (5) Tage nach Aufgabe einer Bestellung eine Auftragsbestätigung zuzuschicken.
3.3. Der Käufer ist zu jeder Zeit dazu berechtigt, den Umfang und/oder die Beschaffenheit der zu liefernden Produkte zu ändern. Wenn sich die Änderung nach Ansicht des Verkäufers auf den vereinbarten Preis und/oder den Zeitpunkt der Lieferung auswirkt, ist er dazu verpflichtet, den Käufer so schnell wie möglich, jedoch spätestens binnen zwei (2) Tagen darüber zu informieren. Die Parteien werden sich dann bezüglich der Anpassung des Preises und/oder der Lieferzeit abstimmen.
3.4. Ein Vertrag, und somit auch dessen Rechtsfolgen, kommt nur zustande, wenn beide Parteien den Vertrag schriftlich unterzeichnet haben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Der vereinbarte Preis ist, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, ein Pauschalpreis und schließt daher u. a. alle Kosten für angemessene Verpackung, Kontrollen, Tests, Zertifikate, Einfuhrzölle, Abgaben, Transport und dergleichen ein.
4.2. Der Käufer begleicht die Rechnungen binnen dreißig (30) Tagen. Rechnungen sind nur dann zahlungsfähig, wenn sie richtig spezifiziert sind und die relevanten und korrekten Referenz- oder Bestellnummern sowie das Datum der Bestellung enthalten. Rechnungen sind an die vom Käufer angegebene Person zu schicken. Falsch spezifizierte Rechnungen werden an den Verkäufer zurückgegeben und setzen die Zahlungsfrist aus, bis eine korrekt ausgestellte Rechnung geschickt wurde.
4.3. Die Zahlung des Käufers bedeutet keinesfalls den Verzicht auf Rechte, die sich aus dem Vertrag, diesen Bedingungen oder dem Gesetz ergeben. Die Bezahlung kann niemals als Anerkennung der Tauglichkeit der Produkte durch den Käufer ausgelegt werden und entbindet den Verkäufer nicht von seiner Haftung.
4.4. Die Zahlung entbindet den Käufer von jeglicher Zahlungsverpflichtung, die er aufgrund des Vertrags hat, und kann niemals als Zahlung einer anderen Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer angesehen werden, es sei denn, eine solche Verpflichtung ergibt sich aus einem Gerichtsbeschluss.
4.5. Der Käufer hat das Recht, den Rechnungsbetrag um Zahlungsbeträge zu vermindern, die der Verkäufer dem Käufer schuldet.
4.6. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die vereinbarten Preise während der Laufzeit des Vertrags zu erhöhen. Sollte der Verkäufer dazu verpflichtet sein, die vereinbarten Preise aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung zu erhöhen, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dem Verkäufer damit verbundene Kosten zu erstatten.
5. Lieferung, Transport, Abnahme
5.1. Die Lieferungen erfolgen verzollt (vom Käufer benannter Ort) gemäß den relevanten Bestimmungen der aktuellen Fassung der Incoterms. Auch wenn der Käufer den Transport der Produkte im Namen des Verkäufers übernimmt, geht dies auf Risiko und Kosten des Verkäufers.
5.2. Die Lieferfrist beginnt, nachdem der Vertrag gemäß diesen Bedingungen zustandegekommen ist. Die Lieferfrist verlängert sich anteilig um die Zeit, um die sich die Ausführung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt, wie in diesen Bedingungen beschrieben, verzögert. Im Falle von höherer Gewalt beraten sich die Parteien, um eine Lösung zu finden.
5.3. Die angegebenen Lieferfristen gelten als Verwirkungsfristen. Der Verkäufer gerät durch die bloße Nichteinhaltung einer Frist in Verzug, und der Käufer kann dann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat im Falle einer verspäteten Lieferung gleichzeitig das Recht auf Schadenersatz. Bei nicht fristgemäßer Lieferung gerät der Verkäufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf und ohne dass eine weitere Frist zur Erfüllung gewährt wird.
5.4. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, den Käufer rechtzeitig und auf angemessene Weise über eine drohende Überschreitung der Lieferfrist zu informieren, ohne dass dadurch die Rechte des Käufers beeinträchtigt werden.
5.5. Der Käufer hat das Recht, die Lieferung hinauszuschieben. In diesem Fall bewahrt der Verkäufer die Produkte ordentlich verpackt und auf eigene Gefahr und Kosten separat und unterscheidbar auf. Ein Aufschub der Lieferung durch den Käufer gibt dem Verkäufer kein Recht auf Vertragsstrafen oder Schadenersatz. Vorzeitige Lieferungen geben kein Recht auf eine schnellere Bezahlung.
5.6. Die Produkte dürfen nicht in Teilen geliefert werden. Die Produkte müssen so verpackt und aufbewahrt werden, dass der Schutz vor äußeren Einflüssen gewährleistet ist. Der Verkäufer ist dabei angehalten, eventuelle Anweisungen des Käufers zu befolgen.
5.7. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer vor oder gleichzeitig mit der Lieferung die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer kann frei über diese Unterlagen verfügen, einschließlich der Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.
6. Garantie
6.1. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten oder zu liefernden Produkte den vereinbarten Spezifikationen, Eigenschaften und Anforderungen wie im Vertrag beschrieben entsprechen. Der Verkäufer garantiert gleichzeitig, dass die Produkte allen im Land der Lieferung dafür geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen.
6.2. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und zu diesem Zweck verwendet und verarbeitet werden können, und dass die Produkte jederzeit ein hohes und nachhaltiges Qualitätsniveau aufweisen und die vom Gesetz und/oder den geltenden Selbstregulierungsbestimmungen vorgesehenen Bedingungen erfüllen, unter anderem in Bezug auf Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.
6.3. Der Käufer hat das Recht, die von ihm abgelehnten Produkte auf Kosten des Verkäufers zurückzuschicken oder sie auf Kosten und Risiko des Verkäufers bei sich zu behalten.
6.4. Alle Produkte werden mit einer Garantie von mindestens einem Jahr geliefert oder im Falle von Produkten mit einem Haltbarkeitsdatum mit einer Garantie bis mindestens zu diesem Datum.
7. Eigentumsübergang
7.1. Der Verkäufer garantiert das vollständige und unbelastete Eigentum an den Produkten.
7.2. Die Produkte bleiben auf Kosten und Risiko des Verkäufers, bis sie gemäß diesen Bedingungen geliefert wurden.
7.3. Das Eigentum an den Produkten geht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer über, es sei denn, dass der Käufer die Sachen zurückweist.
8. Qualitätskontrolle
8.1. Unbeschadet der Rechte, die dem Käufer aufgrund des Vertrags, dieser Bedingungen und des Gesetzes zustehen, behält sich der Käufer das Recht vor, die gelieferten oder zu liefernden Produkte entweder selbst oder durch Dritte zu inspizieren, zu kontrollieren und/oder zu testen – ungeachtet dessen, wo sich die betreffenden Produkte befinden.
8.2. Der Verkäufer wirkt bei der Qualitätskontrolle mit. Die Kosten der Qualitätskontrolle gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer erkennt an, dass der Käufer keine vollständige Eingangskontrolle durchführt.
8.3. Falls die Produkte (oder ein Teil davon) nicht den Spezifizierungen und/oder Garantien entsprechen, kann der Käufer die gesamte Sendung von Produkten zurückweisen, ohne dass er für irgendeinen Teil der Sendung zur Zahlung verpflichtet ist und ohne dem Verkäufer gegenüber haftbar zu sein. Der Käufer bewahrt die abgewiesenen Produkte auf Rechnung und Risiko des Verkäufers auf. Im Falle, dass die Produkte (teilweise) beanstandet werden, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, diese Nichtkonformität unverzüglich zu beheben und dem Käufer alle daraus resultierenden (in-)direkten Kosten zu erstatten.
8.4. Die Abnahme der Produkte erstreckt sich nur auf sichtbare Mängel.
9. Versicherung
9.1. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, alle Produkte gegen Feuer-, Diebstahl-, Sturm- und Wasserschäden und andere übliche Risiken zu versichern und zwar so, dass die Versicherungspolice eine Bestimmung enthält, wonach sich die Versicherung auch auf Sachen von Dritten erstreckt.
9.2. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, eine für die Dauer des Vertrages gültige Haftpflichtversicherung ebenso wie eine Organhaftpflichtversicherung abzuschließen.
9.3. Der Verkäufer legt auf Anfrage des Käufers eine Kopie der betreffenden Versicherungspolicen vor.
10. Höhere Gewalt
10.1. Im Falle höherer Gewalt aufseiten einer der beiden Vertragsparteien wird die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise ausgesetzt, solange die Situation der höheren Gewalt andauert, ohne dass eine der Parteien der anderen gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
10.2. Sollte eine Situation höherer Gewalt, so wie in diesen Bedingungen beschrieben, länger als dreißig (30) Tage andauern, sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
10.3. Unter anderem in den folgenden Situationen ist von höherer Gewalt die Rede: Krieg, Rebellion, Maschinenschäden, der Ausfall eines oder mehrerer Zulieferer des Verkäufers aus egal welchem Grund, Streiks, Transportschwierigkeiten, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen sowie alle anderen Umstände gleichgültig welcher Ursache, welche es dem Verkäufer unmöglich machen, die Produkte zu liefern, oder die dem Käufer deren Verwendung unmöglich machen.
11. Auflösung
11.1. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Käufers ist der Käufer dazu berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrags auszusetzen oder ihn ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder teilweise aufzulösen, wobei er alle seine Rechte auf Entschädigung für Kosten und Schäden behält:
• Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder diesen Bedingungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder wenn feststeht, dass eine fehlerfreie Erfüllung nicht möglich ist;
• Wenn der Verkäufer für insolvent erklärt wird oder ihm der Konkurs oder (vorläufige) gesetzliche Zahlungaufschub auferlegt oder gewährt wird, wenn sein Unternehmen aufgelöst oder eingestellt wird oder wenn er anderweitig insolvent ist;
• Wenn nach Ansicht des Käufers einschneidende Änderungen in den direkten oder indirekten Eigentums- oder Kontrollverhältnissen beim Verkäufer eintreten.
11.2. Der Käufer hat außerdem das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Erfüllung des Vertrags einer vom Käufer beschäftigten Person vom Verkäufer oder in dessen Namen ein Vorteil angeboten oder gewährt wurde oder wird.
11.3. Im Falle einer Situation, wie sie in diesem Abschnitt beschrieben wird, ist der Käufer berechtigt, die sofortige Begleichung aller offenstehenden Forderungen zu verlangen.
12. Haftung
12.1. Der Verkäufer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die dem Käufer infolge oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Vertrags entstehen, einschließlich Verzugsschäden und Ertragsausfällen.
12.2. Der Verkäufer gerät ohne weitere Inverzugsetzung sofort in Verzug.
12.3. Der Verkäufer garantiert, dass in Bezug auf die gelieferten Produkte keine Rechte Dritter verletzt wurden. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten ergeben.
13. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum
13.1. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte oder Teile davon keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte durch die an den Käufer gelieferten Produkte oder Teilen davon ergeben könnten.
14. Geheimhaltung
14.1. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet und wird dafür sorgen, dass seine Geschäftsführer und Mitarbeiter und von ihm eingeschaltete Dritte alle Informationen, die ihm über den Käufer bekannt werden, vertraulich behandeln, auch wenn sie nicht als vertraulich einzustufen sind, und es zu unterlassen, ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Käufers direkt oder indirekt von seiner Beziehung zum Käufer Gebrauch zu machen.
14.2. Falls der Verkäufer von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde zur Offenlegung von Informationen verpflichtet wird, legt er nur solche Informationen offen, die zur Erfüllung der Verpflichtung unbedingt erforderlich sind. In einem solchen Fall informiert der Verkäufer den Käufer darüber, bevor er die Informationen offenlegt.
15. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtstands
15.1. Auf diese Bedingungen und alle vom Käufer geschlossenen Verträge sowie auf die Art ihres Zustandekommens findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Vertrags der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus einem Vertrag und/oder diesen Bedingungen ergeben oder anderweitig damit zusammenhängen, ist ausschließlich das Gericht Midden-Nederland, Standort Utrecht, zuständig, es sei denn, der Käufer bevorzugt ein anderes Gericht.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen sich als ungültig erweisen oder von einem Richter aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien werden sich einvernehmlich über eine Ersatzbestimmung verständigen, die soweit wie möglich dem Geist der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmung entspricht.
16.2. Diese Bedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst und hinterlegt. Auch wenn der Käufer dem Verkäufer eine übersetzte Fassung dieser Bedingungen zur Verfügung stellt und es später zu einer Streitigkeit kommt, ist die niederländische Version bei der Auslegung und Interpretation ausschlaggebend.
16.3. Der Verkäufer kann seine Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, nur mit vorheriger Zustimmung des Käufers an einen Dritten übertragen. An diese Zustimmung können angemessene Bedingungen geknüpft werden.
Diese Bedingungen wurden am 13. Januar 2017 bei der niederländischen Handelskammer hinterlegt.